Schulungszentrum
In unseren Schulungsräumen in Kreiensen bieten wir
- gesetzlich vorgeschriebene EU-Berufskraftfahrer-Weiterbildung gem. § 5BKrFQG
- Ausbildung gemäß DGVU für Kranführer, Erdbaumaschinenführer, Gabelstaplerfahrer, Teleskopmaschinenführer und
Hubarbeitsbühnen mit EU-Zulassung, Zertikat und Bedienerausweis
Modulschulungen gem. §5 des BKrFQG
Weiterbildungsseminar für LKW-Fahrer
Regelungen und Voraussetzungen
- LKW-Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
- Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
- 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW-Fahrer innerhalb
von fünf Jahren besuchen muss. - Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens
sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden. - § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem
Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist. - Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse C waren, muss der erste Weiterbildungszyklus
zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 liegen.
Der Weiterbildungslehrgang umfasst 5 Module, wobei jedes Modul in einem Fünf-Jahres-Zyklus jeweils einmal
nachzuweisen ist.
- Modul 1 LKW: Eco-Training
- Modul 2 LKW: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
- Modul 3 LKW: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4 LKW: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
- Modul 5 LKW: Ladungssicherung
Sa 28.09.2024 - Modul 1 - ECO Training
Sa 12.10.2024 - Modul 2 - Vorschriften im Güterverkehr
Sa 26.10.2024 - Modul 3 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Sa 09.11.2024 - Modul 4 - Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Sa 23.11.2024 - Modul 5 - Ladungssicherung
- einzelne Module: 99,- €
In der Lehrgangsgebühr ist enthalten: Unterrichtsmaterialien, Kaffee, Getränke und ein Mittagsimbiss
Schicken sie uns eine Anfrage mit dem gewünschten Daten, Teilnehmeranzahl und Ihren Kontaktdaten und wir senden Ihnen das Anmeldeformular zu.
Ausbildung / Schulung
! Finger weg von den Maschinen ohne zu wissen was man tut !
Damit der Beauftragung durch den Arbeitgeber nix mehr im Weg steht um die gewünschte Maschine zu bedienen, könnt ihr bei uns die nötige Teilnahmebescheinigung, das Zertifikat, den Bedienerausweis oder den Befähigungsnachweis erwerben.
Blättert einfach mal durch.
Wir kommen auch zu euch in die Firma.
Termine, Preise und weitere Infos auf Anfrage per Mail an:
t_ryll@t-online.de
Inhalt der Ausbildung
- für Kranschulung gem. den (alten) Vorgaben BetrSichV, BGV A 1, BGR 500 (Kapitel 2.8)
- BGV D 6, BGG 921 TRBS 2111 und BGI 555 / 610 / 672 VDI 2194 usw.
- Fahrausweis für Krane / Kranschein
Kranarten
Autokrane, Ladekran, Raupenkrane, Mobilkrane, Hallenkrane, Hafenkrane und Turmdrehkrane
Ausbildungsdauer
2 – 5 Tage je nach Kranart und Vorkenntnissen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung als Zertifikat und Bedienerausweis Führer von Kranen und anderen Hebezeugen oder als geprüfter Turmdrehkranführer mit Befähigungsnachweis für Krane.
Zusätzlich bieten wir auch:
Anschläger / Rigger - jährliche Unterweisung
Inhalte der Ausbildung
Theoretischer Teil
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO, BGV A 1, BGR 500, Betriebssicherheitsverordnung
- Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Aufbau und Funktion von Baumaschinen DIN EN Normen 474 od. 500
- UVV-Prüfung von Erdbaumaschinen (und der Schmu der da gemacht wird)
- Gefahrenbereich von Erdbaumaschinen
- Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit Schwerpunkt Tragfähigkeit
- Arbeitskorb am Bagger Lader usw. BGI 872 neue DGUV Information 201-029
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- Zweiwegebagger im Gleisbau BGV D33 neue DGUV Vorschrift 77 usw.
- Theoretische Prüfung in Deutsch gem. der BG
Praktischer Teil
- Einweisung in die Geräte bei uns im Hause
Mobilbagger Kettenbagger Radlader und Dumper
- Euro-Steuerung Joystick und Fingertips
- Abfahrtskontrolle gemäß UVV
- Grabkurve am Bagger und Tragfähigkeitsdiagramm Lader
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Schaufelübungen
- Hebezeugeinsatz
- Hubarbeitsbühnenbetrieb
- Straßenfahrt
- Sonderfall Teleskopmaschinen
Maschinenarten
Bagger Lader Walzen Muldenkipper Grader Rohrleger Radlader Baggerlader
Ausbildungdauer
1 bis 5 Tage je nach Geräteart und Kenntnisse
Abschluss
Teilnahmebescheinigung als Zertifikat und Fachausweis Führer von Erdbaumaschinen oder als geprüfter Baggerführer und Laderführer mit Zertifikat und Fahrausweis für Baumaschinen
Inhalte der Ausbildung
Theoretischer Teil
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO, Betriebssicherheitsverordnung
- Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen (wie: VDI 3586 DIN EN ISO 5053 EN 1459 )
- Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Fahrphysikalische Grundlagen mit Parcours fahren
- Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit
- Anbaugeräte wie Arbeitsbühnen z.B. BGI 5131 neue DGUV Information 209-075
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- Theoretische Prüfung gem. DGUV nur in Deutsch erlaubt
Praktischer Teil
- Einweisung in die Gabelstapler bei uns im Hause
- Abfahrtskontrolle gemäß BGV D 27 neue DGUV Vorschrift 68
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Stapelübungen gem. der BGG 925 bzw. neuer DGUV Grundsatz 308-001
- Praktische Prüfungen mit mind. 3 - 4 vers. Geräte Bauarten bei uns im Hause mit Parcour fahren wie Gitterboxen Stapeln Regalbedienen Anbaugeräte usw.
Ausbildungsdauer
1 bis 5 Tage je nach Geräteart Kenntnisse und Nachweis
Abschluss
Teilnahmebescheinigung als DIN EN ISO Zertifikat mit Fachausweis Führer von Flurförderzeugen als regelkonform geprüfter Flurförderzeugführer
Es gibt viele Begriffe für selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Dafür gibt es verschiedene Schulungen und nicht nur eine.
Wir bilden aus:
Geprüfter Teleskopfahrer Sicherer Umgang mit Teleskop-Maschinen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung als Zertifikat Geprüfter Teleskopfahrer mit Fachausweis Führer von Teleskopmaschinen bei Zusatzausbildung nur Zertifikat mit Einstufung und Eintrag im Fachausweis für die Stapler oder Krane und falls vorhanden im SCC Pass.
Bitte Anfragen, wir helfen gern weiter
In unserem Seminar vermitteln wir das erforderliche Fachwissen, um mobile Arbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Nach durchgeführter Schulung dürfen dann diese Mitarbeiter für Arbeiten mit den Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden.
Ausbildungsdauer
1 Tag